
AGB
Allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der E-Chaussee 574 GmbH, Elbchaussee 574, 22587 Hamburg (nachfolgend „Vermieter“) und ihren gewerblichen Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“) im Zusammenhang mit der Nutzung von Arbeitsplätzen, Briefkastenservices, Gemeinschaftsflächen und weiteren Zusatzleistungen in der Villa Ortaglia.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher schriftlich oder digital abgeschlossener Nutzungs- und Mietverträge in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Überlassung von Arbeitsplätzen und Räumlichkeiten sowie die Nutzung ergänzender Serviceleistungen (z. B. Post- und Konferenzraumservices, Gemeinschaftsflächen, Internetzugang) in der Villa Ortaglia.
(2) Art, Umfang, Dauer und Entgelte der Nutzung ergeben sich ausschließlich aus der individuellen Vertragsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.
(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu gewerblichen Zwecken. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Vertragsbeginn, Laufzeit, Verlängerungsregelungen sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.
(2) Kündigungen bedürfen der Schriftform; die Übermittlung per E-Mail genügt.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter
– mit Zahlungen in Verzug gerät,
– gegen die Hausordnung verstößt oder
– sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt.
§ 4 Öffnungszeiten und Zugang
(1) Die Villa Ortaglia ist grundsätzlich während der vertraglich vereinbarten Öffnungszeiten zugänglich.
(2) Der Zugang erfolgt ausschließlich für Mieter. Gäste dürfen nur im Rahmen einer vorherigen Buchung (z. B. Konferenzraum) empfangen werden.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, die Öffnungszeiten aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen vorübergehend zu ändern.
§ 5 Hausordnung und Verhalten
(1) Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
§ 6 Nutzung und Haftung
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Der Mieter haftet für sämtliche von ihm, seinen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden und hat für ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Betriebshaftpflicht) zu sorgen.
(4) Für die von Mietern eingebrachten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
§ 7 Technische Ausstattung
(1) Vom Vermieter bereitgestellte technische Einrichtungen (z. B. WLAN, Drucker) sind freiwillige Serviceleistungen ohne Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit.
(2) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Verlorene Schlüssel oder Zugangskarten werden pauschal mit 50 € zzgl. MwSt. berechnet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Fahrräder und Fahrzeuge
(1) Fahrräder dürfen ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Flächen des Grundstücks abgestellt werden.
(2) Eine Mitnahme in Innenräume ist nicht gestattet.
(3) Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrrädern oder Fahrzeugen.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Die vereinbarte Miete sowie etwaige Zusatzleistungen sind gemäß der jeweiligen Vertragsvereinbarung zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren sowie gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu erheben und den Zugang bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
(3) Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 10 Rücktritt, Stornierung und Nichtnutzung
(1) Bedingungen für Stornierungen oder Umbuchungen gebuchter Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.
(2) Die Nichtinanspruchnahme vereinbarter Leistungen entbindet den Mieter nicht von der Zahlungspflicht.
(3) Rückerstattungen erfolgen ausschließlich, wenn der Vermieter eine Leistung nicht erbringt oder ausdrücklich absagt.
§ 11 Datenschutz und Videoüberwachung
(1) Personenbezogene Daten der Mieter werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet.
(2) Der Vermieter behält sich vor, die allgemein zugänglichen Bereiche der Villa Ortaglia künftig zur Wahrung der Sicherheit zu überwachen.
Derzeit findet keine aktive Videoüberwachung statt.
(3) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 12 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer und den Umfang der Behinderung.
§ 13 Referenznennung
Der Vermieter ist berechtigt, den Namen oder die Firma des Mieters zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Mieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 14 Vertragsübertragung und Untervermietung
Eine Übertragung oder Untervermietung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, insbesondere zu anderen Mietern oder internen Abläufen, vertraulich zu behandeln.
§ 16 Änderungen der AGB
Der Vermieter kann diese AGB bei Bedarf anpassen. Änderungen werden 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; Widerspricht der Mieter nicht, gelten sie als genehmigt.
§ 17 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

